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Kinderrechte ins Grundgesetz – mein Geburtstagswunsch!

Ihr Lieben,

morgen feiern wir Geburtstag, aber nicht irgendeinen sondern einen runden Geburtstag! Das Grundgesetz wird 70. So ein runder Geburtstag ist immer auch ein Grund für einen Rückblick. Ist das Grundgesetz In guter Verfassung?

Die Welt hat sich weiterentwickelt… Kalter Krieg, Wiedervereinigung, Europäisierung…

Unser Grundgesetz hat all dies miterlebt und mitgemacht und steht dennoch stets stabil an unserer Seite…

Doch die Kinderrechte haben es in all den Jahren immer noch nicht in unser Grundgesetz geschafft.

Wenn ich mir daher eines wünschen dürfte für unser Geburtstagskind, dann ist es die Integration des gesamten Volkes in unsere Verfassung und dazu gehören eben auch oder eher gerade die Kinder!

Kinder sind Menschen und deshalb sind Kinderrechte auch Menschenrechte, die auch in unserer Verfassung ihren Eingang finden müssen.

Im Koalitionsvertrag ist das Thema auf Wunsch und CSU und SPD aufgenommen worden und dennoch ist nicht klar, ob es die Kinderrechte ins Grundgesetz schaffen oder ob wir ggf. nur eine Staatszielbestimmung bekommen. Das Problem an einer Staatszielbestimmung ist einfach, dass diese nicht rechtlich bindend wäre.

Zum runden Geburtstag des Grundgesetzes wünsche ich mir deshalb ganz klar die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung!!!

Für mich, für uns, für unsere Kinder – unsere Zukunft!

Liebe Grüße

Eure

Sylvi

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